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Krankengeld nach 6 Wochen – Höhe, Antrag und Dauer 2026

Niklas Simon Weber Wolf • 2026-04-04 • Gepruft von Mia Schneider

Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, steht vor einer finanziellen Zäsur: Nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Diese Leistung sichert das Einkommen bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit ab, unterliegt jedoch spezifischen Bedingungen hinsichtlich Höhe, Dauer und Antragsverfahren.

Die Regelung betrifft alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer sowie bestimmte Leistungsempfänger und Selbstständige mit entsprechendem Tarif. Dabei markiert der 43. Krankheitstag den Wendepunkt, an dem die finanzielle Verantwortung vom Arbeitgeber auf die Krankenkasse übergeht. Ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen bildet dabei die zentrale Voraussetzung für einen unterbrechungsfreien Geldfluss.

Ab wann und wer zahlt Krankengeld nach 6 Wochen?

6 Wochen
Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber
Krankenkasse
Zahler ab dem 43. Tag
70–90 %
des Bruttogehalts
78 Wochen
maximale Dauer (3 Jahre)
  1. Sechs-Wochen-Regel: Arbeitnehmer erhalten zunächst sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sofern keine Besonderheiten wie ein neues Arbeitsverhältnis vorliegen.
  2. Übernahme durch KK: Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.
  3. Kontinuität erforderlich: Eine ununterbrochene ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für den lückenlosen Übergang zwingend notwendig.
  4. Wartezeit bei Neu-Einstellung: In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung; hier beginnt der Krankengeldanspruch früher.
  5. Arbeitslose: Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten zunächst sechs Wochen weiter ALG I, danach Krankengeld.
  6. Selbstständige Optionen: Freiwillig Versicherte können zwischen dem Standardtarif (ab 43. Tag) und einem Wahltarif (ab 15. Tag) wählen.
  7. Rechtsgrundlage: Die Leistung basiert auf den §§ 44 ff. des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
Aspekt Details Rechtsgrundlage
Beginn der Zahlung Ab 43. Krankheitstag (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) § 44 SGB V
Zahlungspflichtiger Gesetzliche Krankenkasse des Versicherten § 44 SGB V
Voraussetzung Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit, Mitgliedschaft in GKV § 44 SGB V
Einreichfrist Bescheinigung Innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse § 45 SGB V
Tageshöchstbetrag 2026 135,63 Euro brutto Anlage 4 SGB V
Maximale Bezugsdauer 78 Wochen innerhalb 3 Jahren (inkl. Lohnfortzahlung) § 48 SGB V
Arbeitslose (ALG I) 6 Wochen ALG I, dann Krankengeld § 47 SGB V

Krankengeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld erfordert keine separate Antragsstellung im klassischen Sinne, jedoch eine präzise Einhaltung von Melde- und Nachweispflichten gegenüber der Krankenkasse.

Die erste ärztliche Bescheinigung

Der behandelnde Arzt stellt bei der Erstdiagnose eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie die Diagnose (kodiert) enthalten. Eine rückwirkende Ausstellung ist nicht zulässig – der Versicherte muss spätestens am ersten Krankheitstag den Arzt aufsuchen.

Einreichung und Kommunikation mit der Kasse

Die Krankschreibung ist innerhalb einer Woche bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Die Verbraucherzentrale betont, dass die Kasse sich in der Regel automatisch nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungsphase bei dem Versicherten meldet, um die weiteren Unterlagen anzufordern.

Folgebescheinigungen und Lückenlosigkeit

Bei anhaltender Erkrankung müssen Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtzeitig eingereicht werden. Für Selbstständige gilt: Bei Wochenenden oder Feiertagen reicht die Einreichung am nächsten Werktag, um eine Unterbrechung zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis zur Frist

Die Einwochenfrist für die Meldung bei der Krankenkasse ist streng. Bei verspäteter Meldung drohen finanzielle Einbußen oder der Verlust des Anspruchs für die betroffenen Tage.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Berechnung des Krankengeldes folgt einer klaren, gesetzlich fixierten Formel, die jedoch zu individuell unterschiedlichen Nettobeträgen führt.

Berechnungsgrundlagen und Prozentsätze

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttogehalts, darf aber 90 Prozent des Nettogehalts nicht überschreiten. Wie Finanztip erläutert, wird dabei auf das reguläre Arbeitsentgelt vor der Erkrankung abgestellt.

Tatsächliche Auszahlungsbeträge 2026

Für das Jahr 2026 liegt der maximale Tageshöchstbetrag bei 135,63 Euro brutto. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verbleiben dem Empfänger netto etwa 112 bis 114 Euro pro Tag. Bei unterdurchschnittlichen Einkommen reduziert sich der Betrag entsprechend.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Die Dauer des Krankengeldbezugs ist strikt begrenzt und orientiert sich am sogenannten Vertrauensprinzip der gesetzlichen Absicherung.

Die 78-Wochen-Grenze im Detail

Für dieselbe Krankheit besteht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ein Anspruch auf maximal 78 Wochen Leistung. Der Sozialverband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass in diese Frist die initialen sechs Wochen Lohnfortzahlung eingerechnet werden. Praktisch zahlt die Krankenkasse somit maximal 72 Wochen.

Berechnungsbeispiel

Beginnt die Arbeitsunfähigkeit am 24. November, endet die Lohnfortzahlung am 4. Januar. Das Krankengeld startet theoretisch am 5. Januar, wird aber oft rückwirkend zum 15. Januar ausgezahlt, sobald die Folgebescheinigung vorliegt.

Die Aussteuerung und Folgeschritte

Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld. Laut Haufe Personal stehen danach Optionen wie der Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder der Antrag auf Erwerbsminderungsrente zur Verfügung.

Aussteuerung beachten

Die Beendigung des Krankengeldanspruchs nach 78 Wochen erfolgt automatisch. Versicherte müssen sich frühzeitig um eine Rehabilitation oder Rente bemühen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Krankengeld bei Kündigung und anderen Ausnahmen

Besondere Regelungen gelten für den Zeitraum nach einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung sowie für nicht-angestellte Versicherte.

Kündigung während der Krankheit

Thorn Arbeitsrecht München macht deutlich, dass der Bezug von Krankengeld nicht vor einer krankheitsbedingten Kündigung schützt. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ändert dies zunächst nichts am Anspruch; die Krankenkasse zahlt weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und die 78-Wochen-Frist nicht erreicht ist. Die Versicherung läuft über die obligatorische Anschlussversicherung weiter.

Selbstständige und freiwillige Mitglieder

Selbstständige können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeld absichern. Die DAK unterscheidet zwischen dem Regelfall (Krankengeld ab dem 43. Tag) und einem Wahltarif mit Leistung ab dem 15. Tag. Für letzteren ist eine ausdrückliche Wahlerklärung erforderlich. Der Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag.

Der zeitliche Ablauf vom ersten Krankheitstag bis zur Auszahlung

Die folgende chronologische Darstellung verdeutlicht die Phasen und Übergänge anhand eines konkreten Beispiels:

  1. Tag 1 (24. November): Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ärztliche Erstbescheinigung
  2. Woche 1–6 (bis 4. Januar): Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter
  3. Tag 43 (5. Januar): Theoretischer Beginn des Krankengeldanspruchs bei der Kasse
  4. Tag 53 (15. Januar): Einreichung der Folgebescheinigung, rückwirkende Auszahlung des Krankengeldes

Dieses Beispiel zeigt, dass das Krankengeld nicht sofort fließt, sondern rückwirkend nach Vorlage der vollständigen Unterlagen gezahlt wird.

Gesicherte Fakten und verbleibende Unsicherheiten

Gesetzlich fixiert Individuell unklar oder variabel
6 Wochen Lohnfortzahlung (§ 3 EntgFG) Genauer Zeitpunkt der ärztlichen Gutachten bei Aussteuerung
70% Brutto / max. 90% Netto (§ 47 SGB V) Spezifische AU-Formularänderungen für 2025
78-Wochen-Maximum (§ 48 SGB V) Individuelle Prüfung der Rehabilitationsfähigkeit
Tageshöchstbetrag 2026: 135,63 € Verlängerungsmöglichkeiten bei besonderen Lebenslagen

Gesetzlicher Hintergrund und soziale Bedeutung

Das Krankengeld ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert und dient der Einkommenssicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Es stellt eine Fortentwicklung der historischen Lohnfortzahlung dar und entlastet Arbeitgeber nach der initialen Phase.

Die Regelung spiegelt das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung wider: Gesunde Mitglieder finanzieren durch ihre Beiträge die Leistungen für erkrankte Versicherte. Für internationale Arbeitnehmer können Wechselkurse und unterschiedliche Sozialsysteme relevant sein, weshalb auch finanzielle Vergleiche wie der Kurs Dollara k Tenge – Aktueller Kurs, Chart und Prognose 2025 für Planungen im Auslandsbereich von Interesse sein können.

Aktuelle Diskussionen um die Belastbarkeit des Systems durch Langzeitkrankheiten wie Long-COVID führen zu einer versicherungspolitischen Debatte über die 78-Wochen-Grenze, ohne dass bisher gesetzliche Änderungen beschlossen wurden.

Quellen und Expertenmeinungen

Rechtsquellen und Fachportale bestätigen:

“Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die Versicherte nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei längerer Arbeitsunfähigkeit absichert.”

– Thorn Arbeitsrecht München

“Für dieselbe Krankheit besteht der Anspruch innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für höchstens 78 Wochen.”

– Finanztip.de

Fazit und Handlungsempfehlungen

Das Krankengeld stellt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung eine wichtige finanzielle Absicherung dar, deren Höhe und Dauer gesetzlich klar geregelt sind. Arbeitnehmer sollten frühzeitig die Kommunikation mit ihrer Krankenkasse suchen und auf lückenlose Krankschreibungen achten. Selbstständige müssen im Vorfeld aktive Wahltarif-Entscheidungen treffen. Bei drohender Aussteuerung nach 78 Wochen empfiehlt sich eine frühe Beratung bei der Rentenversicherung. Weitere Details zum Thema finden sich unter Krankengeld nach 6 Wochen – Ab wann, Höhe und Antrag.

Häufige Fragen

Muss ich Krankengeld beantragen oder läuft das automatisch?

Die Krankenkasse meldet sich in der Regel automatisch nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Sie müssen jedoch die ärztlichen Bescheinigungen aktiv einreichen.

Gibt es Krankengeld auch bei Teilzeitbeschäftigung?

Ja, die Berechnung erfolgt anteilig nach dem tatsächlichen Bruttoentgelt. Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend reduzierte, aber gleich prozentual berechnete Leistungen.

Kann ich eine rückwirkende Krankschreibung für Krankengeld nutzen?

Nein, rückwirkende Krankschreibungen sind nicht möglich. Die Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am ersten Tag ärztlich festgestellt werden.

Was passiert bei einer Kündigung während des Krankengeldbezugs?

Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen. Die Krankenkasse zahlt weiter, und Sie bleiben über die Anschlussversicherung versichert, bis die Arbeitsunfähigkeit endet oder die 78 Wochen ablaufen.

Wie wird Krankengeld bei Arbeitslosigkeit berechnet?

Die ersten sechs Wochen erhalten Sie weiter Arbeitslosengeld I. Ab der siebten Woche berechnet sich das Krankengeld nach dem letzten Bruttoarbeitsentgelt vor der Arbeitslosigkeit.

Müssen Selbstständige extra für Krankengeld zahlen?

Ja, Selbstständige müssen den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen und eine Wahlerklärung für den Krankengeldtarif abgeben.

Niklas Simon Weber Wolf

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