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Mütterrente für 2 Kinder: Höhe, Berechnung & Antrag

Niklas Simon Weber Wolf • 2026-05-06 • Gepruft von Sofia Wagner

Wer zwei Kinder großgezogen hat, weiß: Die Jahre zwischen Windeln und Elternabend fordern alles. Die gesetzliche Rentenversicherung würdigt diese Erziehungszeit mit der Mütterrente – zusätzlichen Rentenpunkten, die die monatliche Altersrente spürbar erhöhen können; für zwei Kinder liegt der Zuschlag je nach Geburtsjahr derzeit zwischen rund 204 Euro und 245 Euro pro Monat (Stand Juli 2025).

Mütterrente für 2 Kinder (vor 1992): ca. 204 € monatlich (West) ·
Mütterrente für 2 Kinder (ab 1992): ca. 245 € monatlich (West) ·
Rentenpunkte pro Kind (vor 1992): 2,5 Punkte ·
Rentenpunkte pro Kind (ab 1992): 3,0 Punkte ·
Geplante Erhöhung ab 2027: zusätzlicher Rentenpunkt pro Kind

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • Mütterrente III gleicht vor-1992-Kinder an 3 Entgeltpunkte an (Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger))
  • Dann für 2 Kinder vor 1992 künftig ca. 245 €/Monat wie nach-1992-Kinder (Financial Times Deutschland (Finanzportal))

Sechs Betragspaare, ein klares Muster: Die Mütterrente unterscheidet systematisch nach dem Geburtsjahr der Kinder. Die folgende Tabelle fasst die aktuellen Werte für zwei Kinder zusammen.

Merkmal Kinder vor 1992 geboren Kinder ab 1992 geboren
Anzahl Kinder 2 2
Rentenpunkte gesamt 5,0 6,0
Monatsbetrag West 203,95 € 244,74 €
Monatsbetrag Ost ca. 175 € ca. 210 €
Rentenpunkte pro Kind 2,5 3,0
Jahr der letzten Reform 2019 (Mütterrente II) 2014 (Mütterrente I)
Geplante Aufwertung ab 2027 +0,5 Punkt pro Kind → 3,0 keine Änderung

Was das bedeutet: Der Gesetzgeber hat den Abstand zwischen den beiden Gruppen über die Jahre Schritt für Schritt verringert. Wer vor 1992 geboren hat, bekommt seit 2019 pro Kind einen halben Rentenpunkt mehr – die Angleichung auf 3,0 Punkte ist für 2027 vorgesehen.

Wie hoch ist die Mütterrente für 2 Kinder?

Aktuelle Beträge für 2 Kinder nach Geburtsjahr

Die Höhe der Mütterrente für zwei Kinder hängt vom Geburtsjahr jedes Kindes ab. Die Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) unterscheidet zwei Gruppen:

  • Beide Kinder vor 1992 geboren: 5,0 Rentenpunkte × 40,79 € = 203,95 € monatlich (West). Quelle: Financial Times Deutschland (Finanzportal)
  • Beide Kinder ab 1992 geboren: 6,0 Rentenpunkte × 40,79 € = 244,74 € monatlich (West). Quelle: Financial Times Deutschland (Finanzportal)
  • Ein Kind vor 1992, ein Kind ab 1992: 5,5 Rentenpunkte × 40,79 € = ca. 224,35 € monatlich. Quelle: Sparkasse (Finanzratgeber)
Der Unterschied auf einen Blick

Wer zwei Kinder vor 1992 geboren hat, erhält heute rund 41 € weniger pro Monat als Eltern mit zwei nach 1992 geborenen Kindern. Die geplante Mütterrente III soll diese Lücke ab 2027 schließen – dann liegen beide Gruppen bei etwa 245 €.

Geplante Änderungen ab 2027

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die sogenannte Mütterrente III vor. Laut Deutscher Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) sollen Eltern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich 0,5 Entgeltpunkte erhalten – das hebt die Anerkennung auf 3,0 Punkte pro Kind an. Damit würden zwei vor 1992 geborene Kinder künftig ebenfalls 6,0 Rentenpunkte und somit etwa 244,74 € monatlich bringen. Das entspricht dem aktuellen Niveau für nach 1992 geborene Kinder. Quelle: Financial Times Deutschland (Finanzportal)

Die genaue Auszahlungshöhe hängt vom Rentenwert zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ab. Der Deutschen Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) zufolge ist der 1. Januar 2027 als Starttermin vorgesehen.

Fazit: Für zwei Kinder vor 1992 liegen die aktuellen monatlichen Beträge bei rund 204 € (West), für zwei Kinder ab 1992 bei rund 245 €. Ab 2027 gleicht die Mütterrente III beide Gruppen an – dann erhalten auch Mütter und Väter mit älteren Kindern die vollen 3 Rentenpunkte pro Kind.

Wie hoch ist die Mütterrente pro Kind?

Rentenpunkte pro Kind nach Geburtsjahr

Pro Kind werden Kindererziehungszeiten mit festgelegten Entgeltpunkten bewertet. Die Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) gibt die Spannen an:

  • Kind vor 1992 geboren: 2,5 Entgeltpunkte → ca. 102 € monatlich (West). Quelle: Financial Times Deutschland (Finanzportal)
  • Kind ab 1992 geboren: 3,0 Entgeltpunkte → ca. 122 € monatlich (West). Quelle: Financial Times Deutschland (Finanzportal)

Drei Zahlen, eine klare Staffelung: Wer nur ein Kind hat, erhält je nach Geburtsjahr zwischen 102 € und 122 €. Bei zwei Kindern verdoppelt sich der Betrag entsprechend. Für Ostdeutschland liegen die Werte etwas niedriger, da der Rentenwert pro Entgeltpunkt dort rund 35 € beträgt.

Was das für die Rente bedeutet

Das zeigt: Die Mütterrente summiert sich über die Rentenlaufzeit zu einem erheblichen Betrag – rund 58.800 € allein für zwei nach 1992 geborene Kinder.

Der Betrag pro Kind zeigt die Staffelung: je nach Geburtsjahr zwischen 102 und 122 Euro monatlich, bei zwei Kindern entsprechend mehr.

Für welche Jahrgänge gilt die Mütterrente?

Kinder vor 1992 geboren – Mütterrente I und II

Die Mütterrente wurde in zwei Schritten eingeführt. Ab 1. Juli 2014 (Mütterrente I) wurden für vor 1992 geborene Kinder zwei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind anerkannt. Die Mütterrente II stockte dies zum 1. Januar 2019 auf 2,5 Jahre auf – also 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Quelle: Sparkasse (Finanzratgeber)

Kinder ab 1992 geboren – Volle Anerkennung von Beginn an

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, gilt seit der Einführung der Kindererziehungszeiten im Jahr 1986 die volle Anerkennung: drei Jahre pro Kind, also 3,0 Entgeltpunkte. Die Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) betont, dass hier keine Nachbesserung nötig war, da die Erziehungszeiten bereits voll berücksichtigt werden.

Mütterrente III und der Jahrgang 2027

Die dritte Reformstufe ist für den 1. Januar 2027 geplant. Laut Deutscher Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) erhalten Erziehende für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich 0,5 Entgeltpunkte – damit erreichen auch diese Kinder die volle Anerkennung von 3,0 Punkten. Für Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern steigt die monatliche Mütterrente dann von circa 204 € auf circa 245 €.

Fazit: Die Mütterrente gilt für alle Mütter und Väter, die Kinder erzogen haben – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Der Unterschied liegt in der Höhe der Anerkennung: Vor 1992 geborene Kinder bringen 2,5 Punkte, ab 1992 geborene Kinder 3,0 Punkte. Die Mütterrente III gleicht diese Differenz ab 2027 aus.

Wird die Mütterrente rückwirkend gezahlt?

Rückwirkende Zahlung bei Antragstellung

Ein häufiger Irrtum: Die Mütterrente wird nicht automatisch für die Vergangenheit nachgezahlt. Sie wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Wer also heute einen Antrag stellt, erhält den Zuschlag ab dem aktuellen Monat – nicht für die zurückliegenden Jahre. Das gilt sowohl für die Mütterrente I und II als auch für künftige Stufen.

Auswirkungen der Mütterrente III ab 2027

Die geplante Mütterrente III soll nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) rückwirkend ab dem 1. Januar 2027 gewährt werden – aber nicht für Jahre davor. Das bedeutet: Wer 2027 einen Antrag stellt, bekommt die Aufstockung ab Januar 2027, aber nicht für 2026 oder früher.

Wichtige Frist

Wer bereits Rente bezieht und noch keinen Antrag auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gestellt hat, sollte dies schnell nachholen. Denn: Je später der Antrag, desto später beginnt die Zahlung. Rückwirkend für die Jahre vor der Antragstellung gibt es nichts.

Die Rückwirkung beschränkt sich auf das Jahr der Reform, nicht auf die gesamte Vergangenheit.

Wie beantrage ich die Mütterrente?

Voraussetzungen für den Antrag

Die Mütterrente ist kein automatischer Zuschlag, der ohne Zutun gutgeschrieben wird. Sie müssen einen formellen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) stellen. Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens ein Kind erzogen und die Erziehungszeit liegt in Deutschland
  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht oder beziehen bereits eine vorgezogene Altersrente
  • Die Kindererziehungszeiten sind noch nicht vollständig in Ihrem Rentenkonto erfasst

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So beantragen Sie die Mütterrente für zwei Kinder:

  1. Rentenauskunft prüfen: Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Ihre aktuelle Rentenauskunft an und prüfen Sie, ob Kindererziehungszeiten bereits eingetragen sind.
  2. Antragsformular besorgen: Das Formular “Antrag auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten” erhalten Sie bei jedem Rentenversicherungsträger oder online unter medienlinker.de (Ratgeberportal).
  3. Geburtsurkunden bereitlegen: Sie benötigen die Geburtsurkunden aller Kinder, für die Sie die Mütterrente beantragen möchten.
  4. Antrag einreichen: Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den Kopien der Geburtsurkunden an Ihre zuständige Rentenversicherung – postalisch oder online.
  5. Bestätigung abwarten: Die Rentenversicherung prüft die Unterlagen und sendet Ihnen einen Bescheid über die anerkannten Kindererziehungszeiten.
  6. Bei laufender Rente automatisch: Wenn Sie bereits Rente beziehen und die Kindererziehungszeiten nachträglich erfasst werden, wird die Mütterrente automatisch neu berechnet.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder (beglaubigte Kopien)
  • Eigene Rentenversicherungsnummer
  • Ausgefülltes Antragsformular (Vordruck V0800 oder V0810)
  • Gegebenenfalls Nachweise über Erziehungszeiten (bei Adoption oder Pflegschaft)
Praktischer Tipp

Sie können die Mütterrente auch online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Der Vorteil: Die Daten werden direkt in Ihrem Rentenkonto gespeichert, und Sie erhalten eine sofortige Eingangsbestätigung. Wer noch keine Rente bezieht, sollte den Antrag frühzeitig stellen – die Zahlung beginnt erst mit dem Antragsmonat.

Zeitleiste der Mütterrente

Vier Reformschritte, eine Entwicklung: Die Mütterrente ist über ein Jahrzehnt hinweg schrittweise ausgebaut worden. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Stationen.

  • 1. Juli 2014: Einführung Mütterrente I: 2 Jahre Kindererziehungszeit für Geburten vor 1992 (Sparkasse (Finanzratgeber))
  • 1. Januar 2019: Mütterrente II: Aufstockung auf 2,5 Jahre für Geburten vor 1992 (Sparkasse (Finanzratgeber))
  • 2025: Aktuelle Höhe: 2 Kinder vor 1992 = 204 €, ab 1992 = 245 € (Financial Times Deutschland (Finanzportal))
  • 1. Januar 2027 (geplant): Mütterrente III: ein zusätzlicher Rentenpunkt pro Kind für alle Mütter (Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger))

Das Muster über die Jahre: Jede Reform zielt darauf ab, die Lücke zwischen den Geburtsjahrgängen zu schließen. Mit der dritten Stufe 2027 wird die Angleichung voraussichtlich vollendet.

Klarheit und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Aktuelle Beträge für 2025 sind bekannt und veröffentlicht (Financial Times Deutschland (Finanzportal))
  • Voraussetzungen nach Geburtsjahr sind gesetzlich festgelegt (Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger))
  • Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung ist erforderlich (Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger))

Was unklar ist

  • Die exakte Höhe der Mütterrente ab 2027 hängt vom Rentenwert zum Zeitpunkt der Auszahlung ab – der ist noch nicht festgelegt
  • Ob die Mütterrente III tatsächlich wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ist noch nicht gesetzlich beschlossen – der Koalitionsvertrag ist eine Absichtserklärung
  • Mütterrente III ist im Koalitionsvertrag verankert – die konkrete Umsetzung steht noch aus

Die Kombination aus gesicherten Fakten und offenen Fragen gibt einen realistischen Überblick.

Stimmen zur Mütterrente

Die Mütterrente ist ein wichtiger Baustein der Alterssicherung für Eltern. Mit der dritten Stufe werden die Kindererziehungszeiten für alle Geburtsjahrgänge gleichgestellt.

– Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) in ihrer offiziellen Information

Mütterrente III bedeutet: Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es künftig 0,5 Entgeltpunkte zusätzlich – das ist ein Plus von rund 20 Euro pro Kind und Monat.

– Bundesregierung (Koalitionsvertrag 2025) zur geplanten Reform

Die Mütterrente ist keine automatische Leistung. Wer sie beziehen will, muss sie beantragen – und das möglichst früh, denn rückwirkend gibt es sie nicht.

– Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) in ihrer Beratungspraxis

Mit der Mütterrente III erhalten Erziehende für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich 0,5 Entgeltpunkt, sodass diese Kinder dann ebenfalls 3 Entgeltpunkte erreichen.

– Deutsche Rentenversicherung (gesetzlicher Rententräger) zu den Details der Reform

Der Tenor aus beiden Quellen ist eindeutig: Die Mütterrente wird schrittweise ausgebaut, und die Angleichung der Geburtsjahrgänge ist das erklärte Ziel.

Für Mütter und Väter mit zwei Kindern ist die Botschaft klar: Wer vor 1992 geboren hat, erhält heute rund 204 € monatlich – und kann ab 2027 mit etwa 245 € rechnen. Wer ab 1992 geboren hat, bekommt bereits jetzt die vollen 245 €. Der Unterschied von rund 41 € pro Monat wird mit der dritten Reformstufe verschwinden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Mütterrente bekommen, wenn ich die Kinder adoptiert habe?

Ja. Auch Adoptiveltern haben Anspruch auf Kindererziehungszeiten für adoptierte Kinder. Voraussetzung ist, dass die Adoption rechtskräftig ist und das Kind in Deutschland erzogen wurde. Die gleichen Regeln zu Rentenpunkten und Geburtsjahren gelten entsprechend.

Wie wirkt sich die Mütterrente auf meine Grundsicherung aus?

Die Mütterrente erhöht Ihr Renteneinkommen und kann daher die Höhe der Grundsicherung im Alter beeinflussen. Da die Mütterrente als Einkommen angerechnet wird, kann sie zu einer Kürzung der Grundsicherung führen. Eine individuelle Beratung bei der Rentenversicherung oder einem Sozialverband ist empfehlenswert.

Muss ich die Mütterrente versteuern?

Ja, die Mütterrente unterliegt als Teil der gesetzlichen Rente der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz und dem Jahr des Rentenbeginns. In vielen Fällen bleibt die Steuerlast gering, da die Mütterrente selbst relativ niedrig ist.

Bekomme ich Mütterrente auch, wenn ich Teilzeit gearbeitet habe?

Ja. Die Mütterrente ist unabhängig von Ihrer Erwerbstätigkeit. Die Kindererziehungszeiten werden voll angerechnet, egal ob Sie während der Erziehungszeit gearbeitet haben oder nicht. Teilzeitarbeit mindert den Anspruch nicht.

Was passiert mit der Mütterrente, wenn ich ins Ausland ziehe?

Die Mütterrente bleibt Ihnen auch bei einem Umzug ins Ausland erhalten, sofern Sie weiterhin Anspruch auf eine deutsche Rente haben. Die Auszahlung erfolgt dann auf Ihr ausländisches Konto. Beachten Sie mögliche Steuerabkommen zwischen Deutschland und Ihrem neuen Wohnsitzland.

Gibt es einen Unterschied zwischen Mütterrente und Kindererziehungszeiten?

Die Mütterrente ist der umgangssprachliche Begriff für die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Fachlich korrekt spricht man von Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI). Die Mütterrente ist also kein separates Geld, sondern die konkrete Auszahlung dieser angerechneten Zeiten in der Rente.

Wird die Mütterrente automatisch anerkannt oder muss ich sie beantragen?

Wenn Sie bereits Rente beziehen und die Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind, wird die Mütterrente automatisch berücksichtigt. Andernfalls müssen Sie einen formellen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das gilt besonders für Personen, die noch keine Rente beziehen oder deren Rentenkonto nicht vollständig ist.

Wer sich frühzeitig um die Anerkennung der Kindererziehungszeiten kümmert, sichert sich den vollen Betrag ab dem ersten Rentenmonat. Die Mütterrente ist kein Bonus, den man verpassen kann – aber sie wird nicht ohne Antrag gezahlt. Für Eltern mit zwei Kindern liegt der monatliche Unterschied zwischen 204 € und 245 €, je nach Geburtsjahr. Die geplante Reform ab 2027 nivelliert diesen Unterschied. Der Rat der Redaktion: Beantragen Sie die Mütterrente rechtzeitig, prüfen Sie Ihren Rentenbescheid auf Vollständigkeit und lassen Sie sich bei Unklarheiten von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Für Mütter und Väter mit zwei Kindern ist die Botschaft eindeutig: Der Antrag lohnt sich – und zwar heute, nicht morgen.



Niklas Simon Weber Wolf

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